Medizinrecht: Rechte der Patienten*innen am Lebensende
Jede Behandlung, auch wenn sie einen Menschen am Leben erhält, ist eine Körperverletzung, die der Rechtfertigung bedarf. Es braucht eine medizinische Indikation und einen zustimmenden Patientenwillen. Fällt die Rechtfertigung weg, müssen einmal eingeleitete Maßnahmen beendet werden.
Was aber ist verbotene aktive Sterbehilfe, was zulässiger Behandlungsabbruch? Wann bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung?
Bei diesen und anderen Fragen herrscht bei der Therapie am Lebensende in der Praxis häufig Unsicherheit.
Ziel dieses Seminars ist es, hier Klarheit und Rechtssicherheit zu vermitteln. Eingebettet in das System des Behandlungsrechts werden deshalb Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten als wertvolle Instrumente einer selbstbestimmten Lebensführung bis zuletzt betrachtet.
Auch was in diesem Zusammenhang das neue Betreuungsrecht vom Januar 2023 gebracht hat, wird berücksichtigt, insbesondere das neue Ehegattenvertretungsrecht im Gesundheitsbereich.
Zudem werden praktische Hinweise zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und dem Verhalten in Konfliktsituationen gegeben. Hierzu gehört auch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Patientenwillens oder der Pflicht zur Indikationsstellung drohen können. Hierzu erfolgt ein kleiner Exkurs in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe systematisch abgegrenzt und ein kurzer Blick auf die neueste Rechtsprechung zum Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben geworfen.
Überblick über die Inhalte des Online-Seminars
Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille
Vorsorgevollmacht vs. Rechtliche Betreuung
Patientenverfügung - Gestaltungsanforderungen und Regelungsbereiche
Umsetzung des Patientenwillens
Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille
Systematik der Formen von Sterbehilfe
Das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod
Referentin: Tanja Unger, Fachanwältin für Medizinrecht
Weitere Infos unter https://www.putz-medizinrecht.de/anwaelte/tanja-unger/
Frau Unger wird uns in die Themen einführen und dabei nah an der Praxis sein und auch für Fragen zur Verfügung stehen. Eine Rechtsberatung kann in diesem Rahmen allerdings nicht gegeben
werden.
Anmeldungen bis zum 09. Juni hier.
Rechtsanwältin Tanja Unger, München
Foto: Philipp Wulk