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Online Seminar am 14.06.2023: Medizinrecht - Rechte der Patienten*innen am Lebensende

Medizinrecht: Rechte der Patienten*innen am Lebensende

Jede Behandlung, auch wenn sie einen Menschen am Leben erhält, ist eine Körperverletzung, die der Rechtfertigung bedarf. Es braucht eine medizinische Indikation und einen zustimmenden Patientenwillen. Fällt die Rechtfertigung weg, müssen einmal eingeleitete Maßnahmen beendet werden.

Was aber ist verbotene aktive Sterbehilfe, was zulässiger Behandlungsabbruch? Wann bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung?

Bei diesen und anderen Fragen herrscht bei der Therapie am Lebensende in der Praxis häufig Unsicherheit.

Ziel dieses Seminars ist es, hier Klarheit und Rechtssicherheit zu vermitteln. Eingebettet in das System des Behandlungsrechts werden deshalb Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten als wertvolle Instrumente einer selbstbestimmten Lebensführung bis zuletzt betrachtet.

Auch was in diesem Zusammenhang das neue Betreuungsrecht vom Januar 2023 gebracht hat, wird berücksichtigt, insbesondere das neue Ehegattenvertretungsrecht im Gesundheitsbereich.

Zudem werden praktische Hinweise zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und dem Verhalten in Konfliktsituationen gegeben. Hierzu gehört auch die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Patientenwillens oder der Pflicht zur Indikationsstellung drohen können. Hierzu erfolgt ein kleiner Exkurs in das Arzthaftungsrecht. Aufgrund der hohen Aktualität werden zur Abrundung die Formen der Sterbehilfe systematisch abgegrenzt und ein kurzer Blick auf die neueste Rechtsprechung zum Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben geworfen. 

 

Überblick über die Inhalte des Online-Seminars

Grundlagen des Behandlungsrechts: Indikation und Patientenwille

Vorsorgevollmacht vs. Rechtliche Betreuung

Patientenverfügung - Gestaltungsanforderungen und Regelungsbereiche

Umsetzung des Patientenwillens

Rechtliche Konsequenzen bei Behandlung entgegen Indikation und/oder Patientenwille

Systematik der Formen von Sterbehilfe

Das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod

Referentin:   Tanja Unger, Fachanwältin für Medizinrecht
Weitere Infos unter https://www.putz-medizinrecht.de/anwaelte/tanja-unger/

Frau Unger wird uns in die Themen einführen und dabei nah an der Praxis sein und auch für Fragen zur Verfügung stehen. Eine Rechtsberatung kann in diesem Rahmen allerdings nicht gegeben werden.

Anmeldungen bis zum 09. Juni hier.

Rechtsanwältin Tanja Unger, München                                                                                                                         

Foto: Philipp Wulk