Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke

Kontakt:

PKD Kreis Minden-Lübbecke
Bismarckstr. 43
32427 Minden
Tel: 0571 95198850
Fax: 0571 95198851
patientenkoordination@pkd-mlb.de

 

Kontaktdaten der einzelnen PatientenkoordinatorInnen

Patientenkoordinatorinnen

Die Patientenkoordinatorin ist eine erfahrene Alten-, oder Krankenpflegefachkraft mit einer Zusatzausbildung in Palliativ Care. Sie verfügen meist über eine langjährige Berufserfahrung in einer stationären Palliativeinrichtung.

 

Ihre Aufgabe ist es, den Patienten und dessen Angehörigen durch Informationen und Beratung rund um seine schwere Erkrankung zu unterstützen. Gemeinsam wird ein passgenaues Versorgungskonzept entwickelt, welches die Bedürfnisse, die Schmerz-, und die Lebenssituation des Patienten berücksichtigt. Die Koordinatorin baut alle erforderlichen Kontakte auf und vermittelt wenn nötig zwischen den Akteuren. Ihr regelmäßiger Austausch mit Haus- Fachärzten, Palliativmedizinern und Pflegediensten und den ambulanten Hospizdiensten erleichtert zeitnahe Entscheidungen. Dem Patienten und seinen oft pflegenden Angehörigen kann durch diese konkrete Hilfestellung so manche Sorge genommen werden.

 

Vor der Entlassung eines Palliativpatienten aus dem Krankenhaus nach Hause kann die Überleitung bereits im Krankenhaus mit Patient und Angehörigen besprochen werden. In Absprache und Koordination mit dem jeweiligen Sozialdienst der Mühlenkreiskliniken werden notwendige Hilfsmittel für Zuhause organisiert. Alle Mühlenkreiskliniken kooperieren mit den PAN Patientenkoordinatorinnen.

 

Der Palliativkonsiliardienst Kreis Minden-Lübbecke beschäftigt aktuell fünf Patientenkoordinatorinnen:

  • Sabine Büsching für Minden und Petershagen
  • Claudia Dierkes für den Altkreis Lübbecke
  • Barbara Eberhard für Bad Oeynhausen und Löhne 
  • Elvira Engel für die Region Porta Westfalica - Vlotho - Hille
  • Constance Mikurda ist als Vertretung in der gesamten Region unterwegs

Aufgaben Patientenkoordination

  • Zum Aufgabenbereich der Patientenkoordinatorinnen gehören: die Erhebung des Ist-Standes der häuslichen Situation und Entwicklung eines maßgeschneiderten Versorgungskonzepts.
  • die (Mit-)übernahme der Symptom-Kontrolle
  • die Beratung und Unterstützung bei Antragsstellungen (z.B. Pflegegeldantrag, Anmeldung in einem stationären Hospiz, etc.)
  • das Erstellen eines „Notfallplans“
  • die Vermittlung zwischen allen beteiligten Akteuren; eine eventuelle Unter-, Über-, oder Fehlversorgung im Blick zu haben
  • das Erkennen und Besprechen neuer notwendiger Maßnahmen bei Veränderungen und deren Einleitung
  • das Koordinieren der Überleitung in ein stationäres Hospiz, auf eine Palliativstation oder in ein Krankenhaus nach vorheriger Klärung der Erforderlichkeit