Definition Palliativpatient:
„Patienten mit einer nicht
heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und mit begrenzter Lebenserwartung, deren kurative Behandlungen ausgeschöpft sind“ DGP (2003)
Ein am Lebensende stehender Mensch kann von seinem Haus- bzw. Facharzt in das Palliativprogramm eingeschreiben werden. Als Palliativpatient stehen ihm die umfassenden Versorgungsangebote zur Verfügung.
Seit 2007 hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Palliativversorgung in häuslicher Umgebung. Das Palliativprogramm setzt diesen Rechtsanspruch nach den modernen Leitlinien der Schmerztherapie der Weltgesundheitsorganisation um.
PAN. Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke
Netzwerk Koordination
Daniela Möller-Peck
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0151 50748024 (keine Notfallnummer)
koordination@pan-im-muehlenkreis.de
Patienten Koordination
PKD (Palliativmedizinischer Konsiliardienst)
Kreis Minden-Lübbecke
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0571 95198850
14.06.2023
Online-Fortbildung zum Thema Patientenrechte am Lebensende mit RA Tanja Unger, Kanzlei für Medizinrecht Putz, München.
Zeitrahmen: 16:00 bis 17:30 Uhr. Nähere Informationen hier.
Anmeldung hier.
04.11.2023
Termin des 8. PAN. Fachtages bitte schon einmal vormerken.
Wir werden das Thema "Suizid-Assistenz" in den Mittelpunkt rücken. Weitere Informationen folgen im Lauf des Jahres unter:
www.pan-fachtag-online.de