Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke

Patientenverfügung

Die Mindener Patientenverfügung

Seit dem 1. September 2009 ist das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen (BGB §1901 a,b, c, §1904).

 

Vertreter der juristischen, kirchlichen, medizinischen und sozialen Berufsgruppen in Minden haben die bestehende Mindener Patientenverfügung überarbeitet und dem vorliegenden Gesetz angepasst. Auch Vertreter/innen von PAN waren daran beteiligt. Die Vorlage soll dazu dienen, das Vorgehen in lebensbedrohlichen Situationen bei schwerwiegenden und nicht heilbaren Erkrankungen festzulegen. Es ist Freiraum für die Formulierung besonderer Wünsche und Vorstellungen geschaffen worden. Persönliche Beratung erhalten Sie bei allen PAN. Akteuren.

 

Es ist unbedingt empfehlenswert, die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht für medizinische Fragen zu ergänzen.
Der Mindener Patientenverfügung wurde ein entsprechendes Formular beigefügt.

 

Die überarbeitete Fassung der Mindener Patientenverfügung ist in allen hausärztlichen Praxen des Kreises Minden-Lübbecke
gegen eine Gebühr von 1 € erhältlich sowie an folgenden Stellen erhältlich:

  • Hospizkreis Minden e.V., Simeonsplatz 3, 32423 Minden
  • Paritätischer Betreuungsverein Minden-Lübbecke e.V., Simeonstraße 17
  • Hospizarbeit der PariSozial, Bahnhofstraße 29, 32312 Lübbecke
  • Bei allen Palliativmediziner/-innen
  • Öffentlichkeitszentrum am Kleinen Domhof 26
  • Haus der Kirche, Rosentalstraße 6
  • Seniorenbüro im Marienwall 9

Die Mindener Patientenverfügung ist im gesamten Bundesgebiet gültig.