Seit dem 1. September 2009 ist das sogenannte Patientenverfügungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen (BGB §1901 a,b, c, §1904).
Vertreter der juristischen, kirchlichen, medizinischen und sozialen Berufsgruppen in Minden haben die bestehende Mindener Patientenverfügung überarbeitet und dem vorliegenden Gesetz angepasst. Auch Vertreter/innen von PAN waren daran beteiligt. Die Vorlage soll dazu dienen, das Vorgehen in lebensbedrohlichen Situationen bei schwerwiegenden und nicht heilbaren Erkrankungen festzulegen. Es ist Freiraum für die Formulierung besonderer Wünsche und Vorstellungen geschaffen worden. Persönliche Beratung erhalten Sie bei allen PAN. Akteuren.
Es ist unbedingt empfehlenswert, die Patientenverfügung um eine Vorsorgevollmacht für medizinische Fragen zu ergänzen.
Der Mindener Patientenverfügung wurde ein entsprechendes Formular beigefügt.
Die überarbeitete Fassung der Mindener Patientenverfügung ist in allen hausärztlichen Praxen des Kreises Minden-Lübbecke
gegen eine Gebühr von 1 € erhältlich sowie an folgenden Stellen erhältlich:
Die Mindener Patientenverfügung ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
PAN. Ambulantes Palliativ Netz Kreis Minden-Lübbecke
Netzwerk Koordination
Daniela Möller-Peck
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0151 50748024 (keine Notfallnummer)
koordination@pan-im-muehlenkreis.de
Patienten Koordination
PKD (Palliativmedizinischer Konsiliardienst)
Kreis Minden-Lübbecke
Bismarckstraße 43, 32427 Minden
0571 95198850
Der 9. Fachtag ist für den 08.11.2025 vorgemerkt.
Im Jahr 2024 legen wir eine kreative Schaffenspause ein.